Kosten und Ablauf einer Psychotherapie

Psychotherapie ist eine Regelleistung der gesetzlichen Krankenversicherung, d. h. je nach Bedarf übernimmt die Krankenkasse die Kosten von bis zu 100h tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie. In der gesetzlichen Krankenversicherung können Ihnen in keinem Fall Kosten entstehen.

Bei psychischen Beschwerden können Sie einen Psychotherapeuten kontaktieren und gemeinsam einen Termin zur Sprechstunde vereinbaren. Hier haben Sie die Möglichkeit auf eine unverbindliche, fachlich fundierte Beratung und Einschätzung Ihrer psychischen Symptomatik. Im nächsten Schritt kann dann gemeinsam entschieden werden, welche Form der Behandlung sinnvoll ist und ggf. kann die Aufnahme einer Psychotherapie vereinbart werden.

Eine Sprechstunde sowie eine psychotherapeutische Stunde dauern in der Regel 50 Minuten. Diese können bei Notwendigkeit verlängert werden.

Dabei unterliegt alles, was Sie sagen oder angeben, einer strengen Schweigepflicht. Auskünfte gegenüber Dritten dürfen nur erteilt werden, wenn Sie dem Psychotherapeuten eine schriftliche Erklärung zur Entbindung der Schweigepflicht erteilen.